Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht nimmt eine zunehmend komplexere Rolle im Wirtschaftsleben ein. Wegen seiner Vielzahl von Regelungen in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Gesetzen und Rechtsprechung ist das Arbeitsrecht für den juristischen Laien nur noch schwer durchschaubar und ohne profunde Sachkenntnisse nicht mehr praktizierbar.
Die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei umfassen hierbei:
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Beratung und Prozessführung in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere
- Beratung zu rechtssicherer Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen
- Beratung und Vertretung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen einschließlich Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
- Gestaltung von Arbeitszeugnissen
- Umsetzung unternehmerischer Konzepte auf betriebsverfassungs- bzw. personalvertretungsrechtlicher Ebene
- Beratung und Betreuung bei mitbestimmungsrechtlichen Fragen
- Beratung und Begleitung bei Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Beratung und Prozessführung in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere
- Überprüfung von fristlosen oder ordentlichen Kündigungen Beratung bei befristeten Arbeitsverhältnissen
- Prüfung von Urlaubsansprüchen
- Prüfung von Arbeitszeugnissen
Bundesweite Vertretung und Prozessführung.